Marketingdirektor Mitsuo Isozaki über die Namensgebung I-Chip:
„Es ist eine Frage der Identifikation. Ich bin ich. Ich bin. Es ist der Anfang von allem. Jeder Mensch möchte sich darstellen. Jeder Mensch möchte sein. Er möchte seinen Beitrag leisten. Dank I-Chip ist dieser Beitrag jetzt messbar. Es ist eine Referenz an das Ich, das Ego, an die Befreiung des Menschen aus den Klauen ideologischer Unaufgeklärtheit. Es drückt sich aus durch die absolute und uneingeschränkte Verantwortungs- übernahme eines jeden Mitarbeiters. I-Chip ist der virtuelle Hammer und Amboss für das Glück des Menschen.“
I-Chip - In Kürze auch in Deutschland. Die IP-basierte Lösung für Ihr Human Resources Management. Mit implantierten Chips bei Ihren Arbeitnehmern die Zukunft Ihres Unternehmens sichern und gestalten. I-Chip registriert Standardangaben und Prozessabläufe Ihres Humankapitals.
Vom Internet der Dinge zum Internet of Human Beings. Noch immer stellen Personalkosten in vielen Unternehmen die größten Kosten dar. Stellen Sie sich dem Wettbewerb, reagieren Sie auf den Druck der Globalisierung. Mit der Erweiterung des Internetadressraumes von IPv4 zu IPv6 ist es möglich, das Internet of Human Beings (IHB) weiter zu entwickeln. Ein IP–basiertes Personalmanagement wird dadurch ermöglicht.
Unsere Produkte werden möglich durch die RFID–Technologie. Die Abkürzung RFID steht für Radiofrequenz-Identifikation. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, Daten per Funk zu übertragen. Unser Produkt I-Chip wird dem Träger subkutan implementiert.
Wir legen bei unseren Technologielösungen allergrößten Wert auf Datenschutz und Datensicherheit. Unsere Technologie legt die ermittelten Daten in einem geschlossenen System ab. Das firmeneigene System wird einerseits auf klassischem Weg geschützt, z.B. über eine Firewall, andererseits sind die Daten verschlüsselt abgelegt.
Der I-Chip dient dazu, den Arbeitsalltag effizienter, einfacher und sicherer zu gestalten. Wenn personenbezogene Daten erhoben werden, dann greifen die entsprechenden Datenschutzgesetze. Das bedeutet, dass Arbeitgeber Daten nur erheben, weiterverarbeiten und nutzen können, wenn Arbeitnehmer oder deren Arbeitnehmervertreter darüber informiert sind oder eine Einwilligung erteilt haben. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.